Termine 2027/Ausfallhonorar

 

Das Spargesetz der Bundesregierung, welches ab Januar in Kraft treten wird,

schränkt unsere Behandlungsmöglichkeiten leider massiv ein.

Krebsvorsorgen, Schwangerschaftsvorsorge und offene Sprechstunden wie die Teenager-Sprechstunde können ab 2027 für unsere gesetzlich versicherten Patientinnen nicht mehr im bisherigen Umfang angeboten werden.

Ein vereinbarter Termin, der von Ihnen nicht wahrgenommen und nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wird, wird künftig mit 30 Euro Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. (eine Ausnahme sind Schwangere rund um den Entbindungstermin)

Wir können sämtliche Untersuchungen nur noch bis zu einer festgelegten Grenze (Budget) durchführen.

Dieses bedeutet: weniger verfügbare Termine, noch längere Wartezeit auf einen Termin.

Wir haben diesen Umstand nicht zu verantworten und sind darüber – genau wie Sie auch – fassungslos und wütend.

Bitte lassen Sie Ihren Unmut daher nicht an uns und unserem Team aus.

Wir geben auch weiterhin jeden Tag unser Bestes, Ihre Behandlung trotz der massiven Einschnitte, die uns erwarten, aufrecht zu erhalten.

Ihre Frauenärztinnen Werther