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Ultraschall-Untersuchungen

Mit der Ultraschalluntersuchung {Sonographie) kann das Kind in der Gebärmutter sichtbar gemacht werden. Durch diese Untersuchungen soll vor allem abgeschätzt werden, ob die Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes normal verläuft. Bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf sind insgesamt 3 Ultraschalluntersuchungen {Screening) vorgesehen:

1. Screening: 9. - 12. SSW
2. Screening: 19. - 22. SSW
3. Screening: 29. - 32. SSW

Bei allen 3 Ultraschalluntersuchungen wird die Größe des Kindes gemessen und Überprüft

• Ob sich das Ungeborene altersgerecht entwickelt
• Ob es Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt
• Ob die Fruchtwassermenge und der Mutterkuchen {Plazenta) unauffällig sind

Beim zweiten Ultraschall –Screening können Sie gesetzlich seit dem 1.7.2013 zwischen 2 Alternativen wählen:

1. einer Basis-Ultraschalluntersuchung
2. einer erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung

Bei der Basis-Ultraschalluntersuchung werden die Fruchtwassermenge und die Position der Plazenta in der Gebärmutter beurteilt. Außerdem werden die Größe von Kopf und Bauch des Kindes sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Eine Untersuchung der inneren Organe erfolgt NICHT.

Bei der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung werden zusätzlich folgende Körperteile untersucht:

• Kopf und Gehirn
• Hals und Rücken
• Brustkorb/ Herz
• Magen/ Harnblase/ vordere Bauchwand

Bitte beachten Sie, dass mit Hilfe des Ultraschalls nicht jegliche kindliche Erkrankung oder Fehlbildung festgestellt oder ausgeschlossen werden kann!

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