Schwangerschaft
Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen. Sie erhalten von uns einen Mutterpass, in welchen sämtliche Blutbefunde und Untersuchungsergebnisse eingetragen werden. Bitte führen Sie dieses wichtige Dokument immer bei sich und bringen ihn zu allen Untersuchungen mit. Folgende Untersuchungen sind Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und werden somit von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:
1. Frauenärztliche Untersuchung
2. Bestimmte Blutuntersuchungen (u.a. Blutgruppe, Antikörper, Hepatitis B)
3. Ultraschall-Untersuchungen
4. Blutzuckerbelastungstest
5. ggf. CTG
Folgende sinnvolle Untersuchungen sind nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien; eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt daher nicht.
1. Blutuntersuchung auf Toxoplasmose, Ringelröteln, Zytomegalie (CMV)
2. Abstrich auf B-Streptokokken
3. Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Entscheiden Sie sich für eine oder mehrere dieser Wahlleistungen, müssten die anfallenden Kosten hierfür von Ihnen persönlich getragen werden. Wir beraten Sie gern individuell über für Sie sinnvolle Zusatzleistungen.
Blutuntersuchungen
Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgt neben der Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors auch ein Antikörpersuchtest, um ggf. eine Blutgruppen- unverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche (SSW) wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal "Rhesus negativ" festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten (Lues, Chlamydien) sowie ggf. eine Röteln- und Windpocken- Antikörperbestimmung, falls kein dokumentierter Impfschutz vorliegt. Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS) durchführen zu lassen. im Rahmen der Schwangerschaft ist dieser Test für Sie kostenlos.
Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis-B- Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte während der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.
CTG
Etwa ab der 30. SSW wird zusätzlich im Rahmen der Vorsorge bei bestimmten Fragestellungen ein CTG durchgeführt.
CTG steht für "Kardiotokographie" und erlaubt die gleichzeitige Aufzeichnung der Herztöne des Kindes (Kardio) sowie der Aktivität der Gebärmutter mit evtl. vorhandenen Wehen (Toko).
Mit dieser Untersuchung können wir Rückschlüsse auf das Wohlbefinden Ihres Kindes ziehen.
Sie wird meistens im Liegen auf der Seite oder sitzend durchgeführt und dauert etwa 30 Minuten, in denen Sie ruhig entspannen können.
Vielleicht möchten Sie sich aber auch für diese Zeit ein Buch mitnehmen?
Folgende nach unserer Auffassung medizinisch sinnvolle Untersuchungen sind nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien; eine Kostenerstattung über die Krankenkasse erfolgt daher nicht.
Die Untersuchungen werden nur auf Ihren Wunsch hin während der Schwangerschaft durchgeführt. Die Kosten sind von Ihnen persönlich zu tragen. Wir beraten Sie gern individuell in einem persönlichen Gespräch.
1. Blutuntersuchung auf Toxoplasmose, Ringelröteln, Zvtomegalie (CMV)
2. Abstrich auf B-Streptokokken
3. Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Blutzuckerbelastungstest
Die Anzahl der Frauen, die während der Schwangerschaft einen Schwangerschaftszucker (Gestationsdiabetes) entwickeln, ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Bleibt ein Schwangerschaftsdiabetes unerkannt, bedeutet dies ein deutlich erhöhtes Risiko für Mutter und Kind.
Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, erhöhter Fruchtwassermenge, Harnwegs- und Pilzinfektionen und Funktionsstörungen des Mutterkuchens (Piazentainsuffizienz). Durch diese Komplikation kann es zu einer erhöhten Rate von Totgeburten kommen.
Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Fehlbildungen, unnatürlich hohem Geburtsgewicht, Atemstörungen und Unterzuckerung nach der Geburt mit möglichen nachfolgenden Hirnschäden.
Durch eine frühzeitige Diagnose eines Gestationsdiabetes können diese Risiken minimiert und beherrschbar gemacht werden.
Da der Schwangerschaftszucker meistens keine Beschwerden macht, kann die Diagnose meist nur durch einen Blutzuckerbelastungstest (OGGT =oraler Glukosetoleranztest) gestellt werden.
Seit 2012 wird dieser Test von allen Krankenkassen im Rahmen der Schwangeren-vorsorge übernommen.
Die Untersuchung erfolgt zwischen der 24. und 28. SSW. (bei vorliegenden Risikofaktoren ggf. auch schon im ersten Drittel der Schwangerschaft)
Nachdem Sie von uns eine Zuckerlösung zum Trinken erhalten haben, wird nach 1 Stunde der Blutzucker in Ihrem Blut bestimmt (Kurztest). Sollte diese Konzentration einen bestimmten Wert überschreiten, wird in den nächsten Tagen ein erneuter Zuckertest mit insgesamt 3 Blutentnahmen (nüchtern, nach 1 und nach 2 Stunden) notwendig (Langtest).
Sollte bei Ihnen ein Schwangerschaftszucker festgestellt werden, ist dieser in aller Regel sehr gut zu behandeln, so dass bei frühzeitiger Diagnose negative Folgen für Sie und das Kind meistens nicht zu erwarten sind.
Der Schwangerschaftszucker bildet sich in nahezu allen Fällen direkt nach der Geburt spontan wieder zurück, allerdings ist das Risiko erhöht, in späteren Jahren an einem Diabetes zu erkranken. Daher empfiehlt sich ein erneuter Zuckertest ca. 8 Wochen nach der Geburt und anschließend in regelmäßigen Intervallen beim Hausarzt.
Abstrich auf B-Streptokokken
ß-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B (kurz: B-Streptokokken) finden sich bei ca. 20 bis 25 Prozent aller Frauen in der Scheide oder dem Darm. Diese Bakterien verursachen in der Regel keine Beschwerden stellen für die Schwangere selbst keine Gefahr dar. Deshalb ist während der Schwangerschaft i. d. R. auch keine Behandlung erforderlich.
Eine Gefährdung besteht jedoch für das Neugeborene.
Wenn B-Streptokokken nach einem Blasensprung die Eihäute und das Ungeborene infizieren oder während der Geburt auf das Neugeborene über-tragen werden, kann dies zu schweren Erkrankungen wie Lungenentzündung (Pneumonie) und Blutvergiftung (Sepsis) führen. Insbesondere die durch B-Streptokokken hervorgerufene Hirnhautentzündung (Meningitis) ist gefürchtet.
Es besteht die Möglichkeit, zwischen der 35. und 37. SSW durch einen einfachen und schmerzlosen Abstrich aus der Scheide oder dem Darm festzustellen, ob bei Ihnen eine Besiedlung mit B-Streptokokken vorliegt.
Sollte dies der Fall sein, ist eine Behandlung mit Antibiotika vor der Geburt nicht sinnvoll, da die B-Streptokokken bis zur Geburt nicht dauerhaft beseitigt werden können.
Sie erhalten allerdings während der Geburt in der Geburtsklinik ein Antibiotikum über die Vene (intravenös) verabreicht.
Auf diese Weise können die Risiken für Ihr Kind minimiert werden.